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(22.11.2022 / sbr)

Beckmann Print & Medien stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Die Beckmann Print & Medien GmbH, traditionsreicher Druckdienstleister aus dem nordrhein-westfälischen Werne, hatte am 19. Oktober 2022 beim zuständigen Amtsgericht in Dortmund Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Gericht hat daraufhin den sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Andreas Grund von der überregional tätigen Insolvenz- und Sanierungskanzlei AndresPartner zum vorläufigen Insolvenzverwalter des Unternehmens bestellt.

Rechtsanwalt Andreas Grund ist dabei, sich einen Überblick über das Unternehmen und dessen wirtschaftliche Situation zu verschaffen. Dazu führt er Gespräche mit allen wesentlichen Beteiligten. „Wir stehen zwar erst am Anfang unserer Arbeit, können aber feststellen, dass die gestiegenen Strom- und Gaspreise ein wesentlicher Faktor für den erforderlich gewordenen Insolvenzantrag gewesen sind“, sagt Grund, der alle Sanierungsoptionen für das Unternehmen prüft. Der Geschäftsbetrieb läuft derweil ganz normal weiter, Aufträge werden wie bewährt angenommen und abgearbeitet.

Im Gespräch mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter erläuterte Geschäftsführer Sebastian Beckmann die Situation: „Die aus dem Ruder gelaufenen Energiepreise drohen, uns in die Knie zu zwingen. Schon im Frühjahr mussten wir Betriebskosten im mittleren fünfstelligen Bereich nachzahlen. Nun hat uns die Energiekrise aber vollends eingeholt.“

Rechtsanwalt Andreas Grund, der bereits bei einigen Druckunternehmen als Insolvenzverwalter bestellt war und den Bereich gut kennt, bestätigt, dass es im Druckgewerbe sehr schwierig ist, Gas einzusparen. Naturgemäß ist eine Temperatur von 21 bis 22 Grad notwendig, um das Papier klimatisch vernünftig lagern und verarbeiten zu können. Andernfalls drohen produktionstechnische Probleme.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hatte die 14 Beschäftigten bereits über das Verfahren und die anstehenden Schritte informiert. Anstelle ihrer Löhne und Gehälter erhalten sie für drei Monate Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit.