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(29.06.2026 / sbr)

Vertreterversammlung beschließt neuen Gefahrtarif

Bei ihrer Sitzung am 26. Juni beschloss die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienzeugnisse (BG ETEM) in Hamburg einen neuen Gefahrtarif. Er ist ab dem 1. Januar 2027 gültig und wirkt sich erstmals auf die Beitragszahlung im Jahr 2028 aus. Der neue Gefahrtarif läuft bis zum 31. Dezember 2032.

Der Gefahrtarif ist das zentrale Instrument, um die Beiträge zur Berufsgenossenschaft entsprechend dem Unfallrisiko abzustufen. Je weniger Kosten für Unfälle und Berufskrankheiten in einem Unternehmenszweig anfallen, desto günstiger wird der Beitrag. Spätestens alle sechs Jahre muss der Gefahrtarif überprüft und von der Selbstverwaltung der BG neu beschlossen werden.

Für die Berechnung werden Unternehmen mit ähnlichen Produktionsverfahren und Unfallrisiken in Gefahrtarifstellen zusammengefasst. Anschließend werden die Kosten der vergangenen sechs Jahre für Unfälle und Berufskrankheiten ermittelt. Zu den Kosten gehören zum Beispiel die medizinischen Behandlungskosten für Verletzte und Erkrankte oder Zahlungen für Verletztengeld und Rente. Die Kosten werden ins Verhältnis gesetzt zur Entgeltsumme der jeweiligen Gefahrtarifstelle.

Änderungen in drei Gewerbszweigen

Die Gewerbezweige der elektrotechnischen Großinstallation (1305) und Kleininstallation (1306) werden zusammengelegt in „Elektrotechnische Installation“ (1305). Beide Bereiche lassen sich in der Praxis immer weniger klar voneinander abgrenzen, die Trennung verschwindet zunehmend. Viele Betriebe arbeiten gewerbeübergreifend, und auch die Gefahrklassen sind nahezu identisch. Die Gefahrklasse sinkt auf 9,07.

Der Gewerbezweig „Textiler Service“ (1201) gehört künftig zur Gefahrtarifstelle „Wäscherei“ (1203). Grund für den Wechsel in die Gefahrtarifstelle „Wäscherei“ ist der große technische Zusammenhang beider Wirtschaftszweige und damit den verbunden ähnlichen Risiken für die Beschäftigten. Die Gefahrklasse für den „Textilen Service“ steigt durch den Wechsel von 4,10 auf 6,28. Das bildet das tatsächliche Unfallrisiko realistischer ab.

Der Gewerbezweig „Fotografie“ wechselt von „Papierbe- und -verarbeitung“ (1403) zur eigenen, neuen Gefahrtarifstelle „Fotografie“ (1406). Damit berücksichtigt der Gefahrtarif die technologische Entwicklung in der Branche, zu der insbesondere Verbreitung der Digitalfotografie zählt. Die Gefahrklasse der neuen Gefahrtarifstelle Fotografie“ liegt bei 3,40. Die Gefahrengemeinschaft Papierbe- und verarbeitung (1403) trägt nun mit der Gefahrklasse 5,80 (statt 4,70) ihr tatsächliches Gefährdungsrisiko.

Beitrag lässt sich um 18 Prozent reduzieren

Alle Mitgliedsunternehmen der BG ETEM erhalten automatisch ab dem dritten Jahr der Mitgliedschaft einen Beitragsnachlass von 18 Prozent. Von diesem Beitragsnachlass werden die Kosten für Arbeitsunfälle, Dienstwegeunfälle und Berufskrankheiten des Unternehmens abgezogen. „Wer keine Unfallkosten verursacht, bekommt den vollen Beitragsnachlass vom Mitgliedsbeitrag abgezogen“, erläutert Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der BG ETEM. „Damit“, so Botti, „macht sich gute Prävention unmittelbar bezahlt.