Im betrieblichen Alltag ändern sich durch technologische Weiterentwicklungen manche Begriffe, andere wiederum werden auch gerne synonym verwendet. Beides gilt offenbar auch für die Begriffe „Register“ und „Passer“. Ein Blick in die Fachliteratur verdeutlicht die unterschiedliche Bedeutung.
Ohne Fachliteratur nur unzureichend definierbar: Die Begriffe „Register“ und „Passer“.
Helbig/Bosse (1993) beklagen zwar eine uneindeutige Definition des Begriffs „Passer“, definieren aber wie folgt: “Der Passer ist die deckungsgleiche Lage von zuordenbaren, nacheinander gedruckten Druckelementen verschiedener Teilfarben auf der gleichen Seite des Bedruckstoffs“ [1]. Aull (2001) definiert es sehr ähnlich: „Register: genaues Aufeinanderstehen des Vorder- und Rückseitendrucks eines Bogens. Passer: beim Mehrfarbendruck der genaue Übereinander- oder Nebeneinanderdruck der einzelnen Farben“ [2]. Auch Teschner (2017) hat diese Definition übernommen [3]. Unter Anwendung dieser Definitionen dürfen daher die Begriffe „Register“ und „Passer“ nicht synonym verwendet werden. Erfreulicherweise hat Loh (2006) gezeigt, dass diese Definitionen mit einem Bezug zu Vorder- und Rückseite überholt sind [4]: „Obwohl mit der Passer- wie auch der Registermessung immer die Lage der Druckbilder zueinander oder zu Kanten bewertet wird, also die gleichen messtechnischen Parameter erfasst werden, sind die Ziele dieser Bewertungen für den Fachmann völlig unterschiedlich … Die Registermessung, -regelung, -verstellung dient der richtigen Einstellung der Lage der Druckbilder in jeder Auflage zum qualitativ hochwertigen Erzeugnis … Mit der Passermessung wird die Fähigkeit von Druckmaschinen bewertet, wie lagegenau eine Druckmaschine von Nutzen zu Nutzen drucken kann. Es wird nicht beurteilt, ob die Lage der einzelnen Farbauszüge in der richtigen Position zueinander auf den Bedruckstoff gedruckt werden, sondern wie genau die Druckmaschine fähig ist, ohne Einstellungsänderungen hochpräzise immer wieder die gleiche Lageposition zum Druck zu treffen.“ [4] Daher kann eine Bogenoffset-Druckmaschine mit doppelgroßen Druckzylindern beispielsweise zwei unterschiedliche Maschinenpasser haben. Weitere Erläuterungen zu Anlage-, Übergabe-, Maschinen-, Wende-, Stand- oder Schnitt-, Falz-, und Stanzpassermessung können in [4] nachgelesen werden. Aus diesen Überlegungen heraus wurde bereits 1995 das Passer-Messsystem Luchs entwickelt, welches es heute in der vierten Generation gibt [5].
Für die genaue und automatisierte Bestimmung von Register und Passer sind allerdings spezielle Messelemente erforderlich – einfache Kreise mit einem Fadenkreuz reichen hier nicht aus. Im betrieblichen Alltag wird daher das „Register“ durch das Bedienpersonal eingestellt – gerne auch über einfache Registermarken. Folgerichtig verkaufen die Maschinen- und Anlagenhersteller auch „Registerregelungen“ für Druckmaschinen. Das Qualitätskriterium „Passer“ ist hingegen eine Eigenschaft der Druckmaschine, die üblicherweise durch das Bedienpersonal nicht verändert werden kann. Daher gibt es auch keine „Passerregelungen“ für Druckmaschinen. Der „Passer“ ist aber öfters Gegenstand bei Vertragsverhandlungen beim Kauf einer Druckmaschine. An diese begrifflichen Unterschiede sollte gedacht werden, wenn wieder zu hören ist: „das Register passt“.
Literatur
[1] Thomas Helbig u. Rolf Bosse, Druckqualität – Grundlagen der Qualitätsbewertung im Offsetdruck. Frankfurt: Polygraph Verlag, 1993
[2] Manfred Aull, Lehr und Arbeitsbuch Druck. Itzehoe: Verlag Beruf + Schule, 6. Aufl., 2001
[3] Helmut Teschner, Druck- und Medientechnik. Konstanz: Paul Christiani, 14. Aufl., 2017
[4] Gerald Loh, Passermessung an Druckmaschinen mit konventioneller Videotechnik. Dissertation, Technische Universität Dresden, 2006
[5] https://www.pitsidleipzig.com/mess-und-pruefgeraete/luchs-iv; abgerufen am 16.7.2021